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   BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 1.93   

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https://dejure.org/1993,11513
BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 1.93 (https://dejure.org/1993,11513)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 1 WB 1.93 (https://dejure.org/1993,11513)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 1 WB 1.93 (https://dejure.org/1993,11513)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines Schreibens in die Personalstammakte eines Soldaten - Bestehen eines Rechtsschutzinteresses mit Blick auf eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufnahme eines Schreibens in die Personalakte nach Entfernung und Vernichtung des Schreibens aus ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 1.93
    Zwar ist auch nach dem im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein sogenannter Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 1.93
    Die begehrte Feststellung muß jedoch in irgendeiner Weise dazu geeignet sein, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 33.93

    Anspruch auf Abgabe einer widerrufenden Erklärung nach ungünstigem Vermerk in der

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 847/92 - sowie die Akte im Verfahren BVerwG 1 WB 1.93 mit Beiakten haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 119.94

    Ausschluss der Förderung eines Soldaten während eines strafgerichtlichen

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 133/93 -, die Personalstammakte des Antragstellers - Hauptteile A und B - sowie die Gerichtsakten in den Verfahren BVerwG 1 WB 1.93 und BVerwG 1 WB 33.93 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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